Haus- und Gartenservice
Haus- und Gartenservice

Allgemeine Geschäftsverbindungen

  1. Allgemeines

    Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen mir und meinen   Auftraggebern (AG). Soweit im folgenden nichts anderes vereinbart wird,   finden die geltenden deutschen Gesetze Anwendung. Allgemeine   Geschäftsbedingungen meiner Vertragspartner haben keinerlei Geltung, aus dem   Schweigen zu solchen abweichenden Geschäftsbedingungen kann keine Zustimmung   meinerseits geschlossen werden.
  2. Kostenvoranschlag 
  3. Im Zweifel handelt es sich bei Preisangaben immer um unverbindliche   Kostenschätzungen exklusive Umsatzsteuer. Ein Kostenvoranschlag verpflichtet   mich nicht zwingend zur Ausführung der darin angeführten Leistungen,   enthaltene Preise gelten als Pauschalpreise unabhängig vom tatsächlichen   Aufwand.
  4. Angebot, Auftrag und Preise.
  5. Mit meinem Angebot bleibe ich dem AG höchstens zwei Wochen verpflichtet.   Darin enthaltene Preise gelten im Zweifel als Nettobeträge. Soweit nicht   ausdrücklich eine Pauschalpreisvereinbarung getroffen wurde, wird nach dem   Angebot oder nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Eine Erweiterung des   Auftrages ist auch gültig, wenn sie mündlich erfolgt und meinerseits   schriftlich oder durch tatsächliche Ausführung angenommen wird. Auf den   erweiterten Umfang gilt der bestehende Vertrag sinngemäß. 
  6. Lieferung und Leistung
      
    Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Die Heranziehung von   Subunternehmern zur teilweisen oder auch vollständigen Ausführung des   Auftrages ist jederzeit zulässig. Zum Rücktritt wegen Verzugs ist der AG nur   nach schriftlicher Setzung einer zumindest zweiwöchigen Nachfrist berechtigt.   Schadenersatzansprüche aufgrund eingetretenen Verzugs sind außer im Fall   groben Verschuldens ausgeschlossen. Für den Fall, dass die Leistungserbringung durch Ereignisse verzögert wird,   die nicht von mir zu vertreten sind, bin ich für die Dauer der Behinderung   von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, ohne dass dem   Vertragspartner hieraus ein Rücktrittsrecht oder ein Schadenersatzanspruch   zusteht. Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die dem AG   zuzurechnen sind, bin ich unbeschadet der Geltendmachung darüber   hinausgehender Ansprüche insbesondere berechtigt, die gesamten Kosten der   bisherigen Arbeitsleistung sowie einen Anteil von 20 % der gemäß dem Auftrag   voraussichtlich noch zu erbringenden Arbeitsleistung in Rechnung zu stellen. Ist die Leistungserbringung zum Teil oder auch vollständig unmöglich, ohne   dass dies weder mir noch dem AG zuzurechnen ist, bin ich nur berechtigt, den   bisherigen Materialaufwand samt Barauslagen und die tatsächlich erbrachte   Arbeitsleistung in Rechnung zu stellen.
  7. Gewährleistung
      
    Offene Mängel, die sofort feststellbar sind, hat der Kunde unverzüglich,   spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach dem Zeitpunkt der   Leistungserbringung gemäß Punkt IV und versteckte Mängel innerhalb derselben   Frist ab ihrem Auftreten jeweils qualifiziert und schriftlich zu rügen,   ansonsten erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Geringfügige   Abweichungen berechtigen den AG nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.   Im Fall der Gewährleistung habe ich die Möglichkeit, den Mangel nach meiner   Wahl entweder durch Nachbesserung oder Austausch zu beheben. Ein Anspruch des   AG auf Wandlung oder Minderung des Entgelts besteht erst, wenn der konkrete   Mangel nach Anzeige nicht innerhalb desselben Zeitraumes, der bereits   zwischen Auftragserteilung und Abnahme vergangen war, behoben werden   kann. 
  8. Zahlungsbedingungen
      
    Meine Rechnungen sind zur sofortigen Zahlung ohne jeden Abzug fällig. Schecks   und Wechsel werden unter Berechnung aller damit verbundenen Spesen nur bei  gesonderter Vereinbarung entgegengenommen. Das Bestehen von   Gewährleistungsansprüchen berechtigt nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen.   Werden vereinbarte Zahlungsziele überschritten, sind sämtliche bis zu diesem   Zeitpunkt entstandenen Forderungen zur Zahlung fällig. Zahlt der AG bei   Fälligkeit nicht oder erhält der Auftragnehmer Auskünfte, wonach sich des   Auftraggebers finanzielle Verhältnisse verschlechtert haben, so kann der   Auftragnehmer nach seiner Wahl die Zahlung sämtlicher noch offenstehender   Rechnungen - ob fällig oder nicht - verlangen und/oder alle noch ausstehenden   Lieferungen stornieren und weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse   durchführen oder von der Stellung einer angemessenen Sicherheit abhängig   machen. Vor Ausgleich fälliger Rechnungsbeträge bin ich zu keiner weiteren   Leistung verpflichtet. Im Fall des Zahlungsverzuges einer vereinbarten oder   tatsächlich gewährten Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a.   sowie Mahngebühren in Höhe von 15,00 € vereinbart.
  9. Eigentumsvorbehalt
      
    Ich behalten mir das Eigentumsrecht an sämtlichen erbrachten Lieferungen bis   zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts und sonstiger   Forderungen ausdrücklich vor.
  10. Sonstige Bestimmungen, Gerichtsstandort
      
    Der AG verpflichtet sich, die ihn treffenden einschlägigen gesetzlichen   Bestimmungen im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Auftrag zu erfüllen und   mich insoweit schad- und klaglos zu halten. Änderungen und Ergänzungen des   Vertrages bedürften der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht   getroffen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen gehen der Gültigkeit dieser   Geschäftsbedingungen vor. Rechtsunwirksame Bestimmungen berühren die   Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. Rechtsunwirksame Bestimmungen sind   durch die Vereinbarung neuer Bestimmungen zu ersetzen. Für alle   Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit wird die   ausschließliche Zuständigkeit des  Amtsgerichts Melsungen   vereinbart.
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© Frank Otto